I. Pauschalförderung
Selbsthilfekontaktstellen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres den Antrag auf Pauschalförderung bei der nachfolgenden Stelle ein:
GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 15 33
61285 Bad Homburg
Zum Antrag 2025 gehören folgende Formulare:
Der Antrag mit den Anlagen 1 und 2 muss bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.
Antrag 2025
Anlage 1 – Strukturerhebungsbogen
Anlage 2 – Geplante Weiterbildungen für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfetag 2025
Zum Verwendungsnachweis 2024 gehören folgende Formulare:
Der Verwendungsnachweis und der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 müssen bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.
Anlage 3 – Verwendungsnachweis 2024
Anlage 4 – Durchgeführe Weiterbildungen für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfetag 2024
Anlage A – Personalkosten 2024
Anlage 5 – Tätigkeitsbericht 2024
Förderkriterien und Allgemeine Nebenbestimmungen:
Anlage 6 – Förderkriterien
Anlage 7 – Allgemeine Nebenbestimmungen
Unterjährige Einreichung der Weiterbildungskosten für Selbsthilfegruppen und des Selbsthilfetages:
Belegliste für Zusatzbetrag
II. Projektförderung
Die Anträge erhalten Sie jeweils von Ihrer/m ausgewählten Krankenkasse/-verband. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt auf, siehe Rubrik Ansprechpartner Projektförderung.
Einen Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung für Selbsthilfekontaktstellen finden Sie hier (das entsprechende Förderjahr kann im Formular ausgewählt werden):
Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung