I. Pauschalförderung
Selbsthilfekontaktstellen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres den Antrag auf Pauschalförderung bei der nachfolgenden Stelle ein:
GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 15 33
61285 Bad Homburg
Die Anträge für 2025 werden Mitte Dezember zur Verfügung stehen.
Der Verwendungsnachweis und der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 müssen bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.
Belegliste für Zusatzbetrag
II. Projektförderung
Die Anträge erhalten Sie jeweils von Ihrer/m ausgewählten Krankenkasse/-verband. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt auf, siehe Rubrik Ansprechpartner Projektförderung.
Einen Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung für Selbsthilfekontaktstellen finden Sie hier (das entsprechende Förderjahr kann im Formular ausgewählt werden):
Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung