Die entsprechenden Ansprechparterninnen und Ansprechpartner finden Sie in den entsprechenden Menüpunkten.
1. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Selbsthilfevertretung
2. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Die Sachbearbeitung in der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung erfolgt wettbewerbsneutral durch die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen.
Für die Selbsthilfegruppen sind alle genannten Personen grundsätzlich ansprechbar. Kennen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter, dann bitte diesen vorrangig kontaktieren.
Die Selbsthilfe-Landesorganisationen wenden sich vorrangig bitte an die genannte Ansprechpartnerin beim BKK Landesverband Süd.
Die Selbsthilfe-Kontaktstellen wenden sich vorrangig bitte an die genannten Ansprechpartnerinnen bei der AOK.
3. Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Für die krankenkassenindividuelle Projektförderung sind die einzelnen Krankenkassen oder ihre Verbände zuständig. Sie setzen diese inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung um. Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Projetförderung an die jeweiligen Apsrechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Krankenkasse.