Antragsformulare

I. Pauschalförderung

Selbsthilfekontaktstellen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres den Antrag auf Pauschalförderung  bei der nachfolgenden Stelle ein:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 15 33
61285 Bad Homburg

Zum Antrag 2025 gehören folgende Formulare:

Der Antrag mit den Anlagen 1 und 2 muss bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.

Antrag 2025

Anlage 1 – Strukturerhebungsbogen

Anlage 2 – Geplante Weiterbildungen für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfetag 2025

 

Zum Verwendungsnachweis 2024 gehören folgende Formulare:

Der Verwendungsnachweis und der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 müssen bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.

Anlage 3 – Verwendungsnachweis 2024

Anlage 4 – Durchgeführe Weiterbildungen für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfetag 2024

Anlage A – Personalkosten 2024

Anlage 5 – Tätigkeitsbericht 2024


Förderkriterien und Allgemeine Nebenbestimmungen
:

Anlage 6 – Förderkriterien

Anlage 7 – Allgemeine Nebenbestimmungen

 

Unterjährige Einreichung der Weiterbildungskosten für Selbsthilfegruppen und des Selbsthilfetages:

Belegliste für Zusatzbetrag

II. Projektförderung

Die Anträge erhalten Sie jeweils von Ihrer/m ausgewählten Krankenkasse/-verband. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt auf, siehe Rubrik Ansprechpartner Projektförderung.

Einen Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung für Selbsthilfekontaktstellen finden Sie hier (das entsprechende Förderjahr kann im Formular ausgewählt werden):

Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung