Förderverfahren

Selbsthilfekontaktstellen sind regional arbeitende, professionelle Beratungseinrichtungen, die eine Wegweiserfunktion im System der gesundheitsbezogenen und sozialen Dienstleistungsangebote wahrnehmen. Sie tragen dazu bei, den Selbsthilfegedanken in der Bevölkerung fortlaufend zu etablieren.
Die Kontaktstellen helfen mit themen- und indikationsübergreifenden Angeboten unter anderem bei der Gründung von Selbsthilfegruppen, unterstützen bereits aktive Gruppen in ihrem Engagement und informieren über Anlaufstellen vor Ort.

Gerne bezuschussen wir als gesetzliche Krankenkassen (GKV) diese wichtige Arbeit – zwei Förderstränge sind möglich:

  1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung (Verlinkung zum Menüpunkt Pauschalförderung)
  2. Krankenkassenindividuelle Projektförderung (Verlinkung zum Menüpunkt Projektförderung)

Die Förderkriterien für Kontaktstellen finden Sie bei den Antragsunterlagen und im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in seiner jeweiligen Fassung.

Das Förderverfahren wird spätestens drei Monate nach Ablauf der Antragsfrist und Vorliegen aller Unterlagen abgeschlossen. Nach der Vergabesitzung erhalten Sie ein Bewilligungsschreiben bzw. ein Ablehnungsschreiben mit Begründung, falls wir Ihren Antrag nicht berücksichtigen konnten.

Die Krankenkassen und ihre Verbände sind verpflichtet, die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für das Förderjahr sowie die verausgabten Fördermittel des Vorjahres transparent zu machen.

Die Veröffentlichung dieser Daten erfolgt in Hessen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung unter der Rubrik Aktuelles – Daten & Fakten.