Die Selbsthilfeorganisationen/-verbände auf Landesebene sind im Gegensatz zur regionalen Ebene umfangreicher aufgestellt. Sie weisen gegenüber den regionalen Selbsthilfegruppen meist eine höhere Mitgliederzahl auf.
Ihre Aufgaben sind vielfältig. Sie betreuen ihre örtlichen Selbsthilfegruppen und verstehen sich beispielsweise als Interessenvertretung im gesundheits- und sozialpolitischen Bereich. Darüber hinaus sind sie bemüht, Informationen, Fortbildungsseminare und Tagungen bedarfsgerecht anzubieten.
Dieses vielfältige Aufgabenspektrum ist mittlerweile mit beträchtlichen Aufwendungen (sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht) verbunden, deren Bezuschussung über zwei Förderstränge möglich ist:
- Pauschalförderung
- Projektförderung
Weitere Informationen finden Sie unter den jeweiligen Rubriken.
Um eine Förderung beantragen zu können, müssen die Landesorganisationen bestimmte Förderkriterien erfüllen. Diese finden Sie im Antrag und im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in seiner jeweiligen Fassung.
Das Förderverfahren wird spätestens drei Monate nach Ablauf der Antragsfrist und Vorliegen aller Unterlagen abgeschlossen. Nach der Vergabesitzung erhalten Sie ein Bewilligungsschreiben bzw. ein Ablehnungsschreiben mit Begründung, falls wir Ihren Antrag nicht berücksichtigen konnten.
Die Krankenkassen und ihre Verbände sind verpflichtet, die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für das Förderjahr sowie die verausgabten Fördermittel des Vorjahres transparent zu machen.
Die Veröffentlichung dieser Daten erfolgt in Hessen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung unter der Rubrik Aktuelles – Daten & Fakten.
In der krankenkassenindividuellen Projektförderung informieren die Krankenkassen oder ihre Verbände jeweils in eigener Verantwortung auf ihrer Homepage über die verfügbaren und verausgabten Mittel.
Bitte beachten Sie auch eines der häufig nicht erfüllten Förderkriterien:
Die Selbsthilfeorganisationen sind als Fördermittelempfänger ebenfalls verpflichtet, auf die Förderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen hinzuweisen – am ehesten nachvollziehbar durch einen Hinweis auf ihrer Homepage.