Zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf der Bundes-, Landes- und regionalen Ebene hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Grundsätze aufgestellt. Diese Fördergrundsätze wurden in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene unter beratender Beteiligung der Selbsthilfevertretungen entwickelt und sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung zusammengefasst.
Ab dem 01.01.2023 ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung vom 10. März 2000 in der Fassung vom 21. Oktober 2022 gültig.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.gkv-spitzenverband.de